Zensur? - Nein, Danke!
von Sina Kamala Kaufmann
8. Juni 2009
Die Bundesregierung will das Telemediengesetz ändern, um Zugangsprovider dazu zu verpflichten, anhand geheimer Sperrlisten des BKA bestimmte Seiten zu “sperren”. Die Bundesregierung baut hiermit eine Infrastruktur für eine Zensur des Internets auf.
Die Bundesregierung behauptet, mit dem Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu wollen. Dazu braucht man aber keine Zensur durch nicht kontrollierbare Listen der Sicherheitsbehörden. Kinderpornographie ist ein schreckliches Verbrechen – und daher muss dagegen mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden, um die Inhalte aus dem Internet zu löschen und die Täter zu verfolgen. Das geht auch schon heute. Wir haben strikte Gesetze gegen Kinderpornographie und gute Strafverfolgungsbehörden, die das auch durchsetzen können. Sperren aber hilft nicht, denn die schrecklichen Bilder und Filme bleiben im Internet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch legale Seiten gesperrt werden. Das ist quasi unvermeidbar, weil es nicht immer einfach ist, zu unterscheiden, ob es sich um kriminelle Inhalte handelt und weil die widerlichen Filme auch oft genug den Server wechseln. In Australien wurde die Seite eines Zahnarztes gesperrt. Und eine Wahlkampfseite von Hillary Clinton in Thailand. In England wurde die Abbildung eines Plattencovers der Scorpions gesperrt. Alles wegen angeblicher Kinderpornographie. Alles aus Versehen. Auch die Seiten der Sperrgegner, die gesperrt wurden.
Jede legale gesperrte Seite ist ein Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Jede legale gesperrte Seite kann einen Eingriff in die Berufsfreiheit und in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellen. Jede legale gesperrte Seite ist ein ungerechtfertigter Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit. Unsere Demokratie lebt von Meinungsfreiheit. Von Informationsfreiheit. Diese Freiheiten dürfen nicht geopfert werden für eine Maßnahme, die ihr Ziel ohnehin nicht erreichen kann.
Die Zugangsprovider sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig Stopp-Seiten einrichten. Wer eine Internetseite aufruft, die auf der geheimen Sperrliste steht, gelangt so zu einem virtuellen Stopp-Schild. Es ist unter Strafe verboten, die Liste weiterzugeben oder zu veröffentlichen, was auf der Liste steht. Es gibt keine richterliche Kontrolle, wer oder was auf die Sperrliste gelangt. Kein Betreiber einer gesperrten Website wird darüber in Kenntnis gesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, gegen eine unberechtigte Sperrung Widerspruch einzulegen.
Durch Sperren wird kein Kind geschützt, weil die Stopp-Seiten ohne Weiteres zu umgehen sind. Damit wird kein Täter zur Verantwortung gezogen, der Kinder missbraucht und die Filme davon ins Internet stellt. Statt dessen wird jeder, der die Internetseite aufruft, zum Verdächtigen gemacht, denn die Provider können dessen Daten an das BKA übermitteln. Wer also zufällig auf einer Stopp-Seite landet, wird gleich verdächtig. Wer das vermeiden will, sollte besser nicht mehr auf Links klicken. Das Bundesverfassungsgericht nennt diesen sog. “Chilling Effect” die mittelbare Beeinträchtigung der Freiheit.
Die Sperrlisten werden nicht auf Kinderpornographie beschränkt bleiben. Schon jetzt werden Forderungen laut, auch illegales Glücksspiel – wie z.B. Lotto übers Internet – zu sperren. Oder Urheberrechtsverletzungen. Und extremistische politische Webseiten. Oder oder oder… Außerdem können Zugangsprovider bei Bestehen einer Sperr-Infrastruktur zivilrechtlich zum Sperren verpflichtet werden, z.B. wenn Urheberrechte oder Markenrechte verletzt werden. Denn das ist dann nach der Rechtsprechung zumutbar.
Beispiele aus Ländern mit Sperrlisten zeigen, dass sich die Polizei offensichtlich nicht mehr die Mühe macht, Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen. Auf den Sperrlisten anderer europäischer Länder stehen sogar Server aus Deutschland, die immer noch nicht gelöscht wurden.
ePetition noch nicht unterzeichnet? Dann aber schnell…
Weitere Informationen:
Juristische Ansichten zur Netzsperre im aktuellen Überblick.
Die Expertenberichte der Anhörung im Bundestag, die überwiegend äußerst kritisch sind.
Professor Henning Ernst Müller über die Expertenberichte.
PDF-Dokument, das die Thematik ausführlich betrachtet.
Netzpolitik berichtet und führt Quellen ausführlich auf.
Was wurde bisher berichetet? Der Datenschutzblog verschafft Überblick.
Selbst aktiv werden? Cem Basman hat Aktionsmöglichkeiten aufgelistet.
Kategorie: Netzkultur - shift happens!, Netzpolitik, Zensur verhindern - Netzsperre, Zukunft 2.0

















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